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Neue Altfahrzeugrichtlinie: Kein Gebrauchtwagenkauf ohne TÜV oder Gutachten!
Laut einer in 2026 in Kraft tretenden Richtlinie muss bei jedem Gebrauchtwagenverkauf ein Nachweis erbracht werden, dass es sich bei dem zu verkaufenden Fahrzeug um kein sogenanntes Altfahrzeug (ELV = End Of Live Vehicle) handelt. Dazu muss entweder ein Gutachten erstellt werden oder ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht vorliegen. In diesem Artikel erfahren Sie alles zu der neuen EU-Verordnung.

Was ist ein Altfahrzeug?
Ein Auto gilt als sogenanntes Altfahrzeug, wenn es unreparierbare oder nicht wirtschaftlich zu reparierende Schäden aufweist. Das betrifft vor allem Fahrzeuge, die in einen Unfall verwickelt wurden oder einen anderen irreparablen Schaden (Motorschaden, Getriebeschaden, Korrosion/Rost oder defekte Bremsen) aufweisen. Außerdem sind Fahrzeuge ohne Fahrgestellnummer oder Fahrzeuge, die keine gültige Hauptuntersuchung haben Altfahrzeuge. Altfahrzeuge sind ab 2026 nicht mehr zu verkaufen und sind der Verwertung zuzuführen. Auch ein Export in benachbarte EU-Länder oder in das EU-Ausland ist dann nicht mehr möglich.
Wie weißt man nach, dass das ein Fahrzeug kein Altfahrzeug ist?
Um ein Auto in Zukunft zu verkaufen wird ab 2026 immer ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht benötigt. Dieser muss außerdem von gewerblichen Verkäufern als Kopie mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Ist eine Hauptuntersuchung nicht möglich, muss ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeuges anfertigen. Beide Optionen sind je nach Fahrzeugzustand mit immensen Kosten verbunden bzw. nicht erreichbar.


Was bedeutet das für den Gebrauchtwagenmarkt?
In Zukunft wird der Verkauf eines Gebrauchtwagens komplizierter. Egal ob das Fahrzeug im Inland oder ins Ausland verkauft wird der Nachweis ist immer nötig. Es gibt eine einzige Ausnahme: erfolgt der Verkauf zwischen zwei Privatpersonen und nicht unter der Zuhilfenahme von elektronischen Plattformen (z.B. mobile.de, autoscout24 oder Kleinanzeigen) ist kein Nachweis erforderlich. Da es in dieser Verordnung vorrangig um Fahrzeuge in schlechtem Allgemeinzustand geht, wird ein Großteil der Inländischen Verkäufe nicht beeinträchtig. Denn: Schon jetzt ist zur Anmeldung eines Fahrzeuges ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung vorzulegen. Ziel der Richtlinie ist, dass alte bzw. defekte Fahrzeuge einem korrekten Verwertungsprozess zugeführt werden und der illegale Fahrzeugexport reduziert wird.
Wie finden Sie gute Gebrauchtwagen mit Tüv?
Am einfachsten finden Sie gute Gebrauchtfahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchungen bei einem seriösen KFZ-Händler. Unser MGS-Gebrauchtwagenzentrum hat viele junge Gebrauchte inklusive einer 12-monatigen Gebrauchtwagengarantie – sofort verfügbar und technisch geprüft! Achten Sie beim Fahrzeugkauf von privat darauf, dass Ihnen das Orignal des Hauptuntersuchungsberichts ausgehändigt wird, eine spätere Beantragung ist zwar möglich, jedoch aufwendig. Bei Fragen zum Gebrauchtwagenverkauf oder Gebrauchtwagenkauf steht Ihnen unser Team des MGS Gebrauchtwagenzentrums jederzeit zur Verfügung.
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[1] Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Škoda Auto Deutschland GmbH für vergleichbar ausgestattete Serienmodelle der Ausstattungslinie Selection am Beispiel des Škoda Octavia Combi (Balance) und unter Berücksichtigung der 36-monatigen Garantieverlängerung (Gesamtfahrleistung 50.000 km). Die Höhe des Preisvorteils bestimmt sich nach dem jeweiligen Balance Sondermodell (Fabia, Scala, Kamiq, Karoq, Octavia oder Octavia Combi). Der Verkaufspreis wird allein vom Škoda Partner festgesetzt.
[2] 36 Monate Garantieverlängerung im Anschluss an die zweijährige Herstellergarantie mit der ŠKODA Anschlussgarantie der Škoda Auto a.s., mit Sitz in: tř. Václava Klementa 869, Mladá Boleslav II, PLZ: 293 01, Mladá Boleslav, Tschechische Republik, bei einer Gesamtfahrleistung von 50.000 km. Die Leistungen entsprechen, mit Ausnahme der Lack- und Karosseriegarantie sowie der Škoda Garantie für Hochvoltbatterien in BEV – und PHEV-Fahrzeugen, dem Umfang der Herstellergarantie. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Škoda Partner oder unter www.skoda-auto.de/service/anschlussgarantie.
[3] Preisvorteil für den Škoda Fabia Balance gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Škoda Auto Deutschland GmbH für vergleichbar ausgestattetes Serienmodell der Ausstattungslinie Selection und unter Berücksichtigung der 36-monatigen Garantieverlängerung (Gesamtfahrleistung 50.000 km). Der Verkaufspreis wird allein vom Škoda Partner festgesetzt.
[4] Preisvorteil für den Škoda Scala Balance gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Škoda Auto Deutschland GmbH für vergleichbar ausgestattetes Serienmodell der Ausstattungslinie Selection und unter Berücksichtigung der 36-monatigen Garantieverlängerung (Gesamtfahrleistung 50.000 km). Der Verkaufspreis wird allein vom Škoda Partner festgesetzt.
[5] Preisvorteil für den Škoda Kamiq Balance gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Škoda Auto Deutschland GmbH für vergleichbar ausgestattetes Serienmodell der Ausstattungslinie Selection und unter Berücksichtigung der 36-monatigen Garantieverlängerung (Gesamtfahrleistung 50.000 km). Der Verkaufspreis wird allein vom Škoda Partner festgesetzt.
[6] Preisvorteil für den Škoda Karoq Balance gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Škoda Auto Deutschland GmbH für vergleichbar ausgestattetes Serienmodell der Ausstattungslinie Selection und unter Berücksichtigung der 36-monatigen Garantieverlängerung (Gesamtfahrleistung 50.000 km). Der Verkaufspreis wird allein vom Škoda Partner festgesetzt.