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Ladesäulen-Förderung für Mehrfamilienhäuser
Zusätzlich zur E-Auto-Förderung werden ab dem 15. April Ladesäulen für Mehrparteienhäuser staatlich gefördert. So können Eigentürmer von Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € pro Ladepunkt erhalten1. Hier erfahren Sie alle weiteren Informationen und Details zur kommenden Förderung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Grundsätzlich können alle Eigentümer von Mehrfamilienhäusern einen Antrag stellen. Eine Förderung ist aber nur dann möglich, wenn mindestens 20% der vorhandenen Stellplätze und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Die Anträge können ab dem 15.04.2026 eingereicht werden und werden laut dem Bundesverkehrsministerium sofort bearbeitet. Für die Förderung von Ladesäulen ist ein Gesamtbudget von 500 Millionen Euro vorgesehen – ist dieses verbraucht sind keine weiteren Anträge möglich. Des weiteren sind öffentliche Parkplätze nicht förderfähig.
zum passenden E-AutoWie hoch ist die Förderung?
Der Förderbetrag unterscheidet sich je nach Art des gebauten Ladepunktes. In dieser Tabelle sehen Sie die möglichen Förderungen auf einen Blick:
| Art des Ladepunktes | Mögliche Förderung |
| reine Verkabelung (kein betriebsfähiger Ladepunkt) | bis zu 1.300 € |
| betriebsfähige Wallbox | bis zu 1.500 € |
| betriebsfähige Wallbox mit Möglichkeit zum bidirektionalen Laden | bis zu 2.000 € |
Das bloße Verlegen eines Kabels, das später für eine Wallbox nutzbar ist, reicht aus um die Grundförderung von bis zu 1.300 € zu erhalten. Jeder betriebsfähige Ladepunkt mit Wallbox wird mit 1.500 € gefördert, ist dieser für das bidirektionale Laden ausgelegt steigt die Förderung auf bis zu 2.000 € pro Ladepunkt. Bidirektionales Laden bedeutet, dass der Ladepunkt das E-Auto als Stromspeicher nutzbar machen kann um z.B. Energie aus einer PV-Anlage zu speichern. Fahrzeuge die bidirektionales Laden unterstützen sind z.B. der Ford Explorer, Ford Capri und der neue Skoda Enyaq (bidirektionales Laden ist nicht bei allen Motorisierungen verfügbar, wir beraten Sie gern).
zum passenden E-AutoWelche Fahrzeuge werden aktuell gefördert?
Sie sind Mieter und wollen zu einem E-Auto wechseln? Ihr Vermieter baut demnächst Ladesäulen? Dann können Sie, abhängig von Ihrem Einkommen, eine staatliche Förderung für Ihr neues vollelektrisches Fahrzeug bzw. Ihr neues Fahrzeug mit Plug-In-Hybrid erhalten. Die Basisförderung in Höhe von 3.000 € bekommen Haushalte die ein zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € haben. Haushalte unterhalb eines zu versteuernden Bruttoeinkommens bekommen bis zu 5.000 € Basisförderung. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 €. Hier finden Sie die möglichen Förderungshöhen im Überblick:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren 85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro 80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro 60.001 bis 80.000 € 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 45.001 bis 60.000 € 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren 85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 Euro 80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro 60.001 bis 80.000 € 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro 45.001 bis 60.000 € 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro
Wir haben Ihnen alle Informationen zur E-Auto-Förderung leicht verständlich und übersichtlich auf unserer Website aufbereitet. Dort finden Sie auch die besten Angebote für ein neues Fahrzeug:
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