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Alle Informationen zur E-Auto-Förderung
Es ist offiziell: Die Bundesregierung hat die E-Auto-Förderung beschlossen und ermöglicht so ab dem 19.05.2026 09:30 Uhr die Beantragung einer Förderprämie für vollelektrische Autos und Plug-In-Hybride. Gefördert wird der Kauf sowie das Leasing neuer Fahrzeuge. Die Prämie soll rückwirkend für alle Elektroautos und Plug-in-Hybride, die seit Jahresbeginn 2026 (ab 01.01.2026) zugelassen wurden, gelten. Im folgenden erfahren Sie alles zum Antrag, über die geltenden Bedingungen und welche unserer Fahrzeuge für die Prämie in Frage kommen. Wir beraten Sie gern zu allen Themen rund um die Prämie, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
E-Auto-Förderantrag jetzt stellen
Die Beantragung der Förderung für neue E-Autos bzw. Plug-In-Hybride ist ab dem 19.05. 09:30 Uhr über das Portal des BAFA möglich. Ein Antrag wird ausschließlich durch den Käufer digital über ein Formular eingereicht. Damit Sie, sobald ein Antrag möglich ist, schnellstmöglich Ihre Prämie ausbezahlt bekommen können Sie bereits folgendes vorbereiten:
- Richten Sie sich, falls noch nicht geschehen, ein BundID-Konto ein. Dafür benötigen Sie entweder einen freigeschalteten „Online-Ausweis“ oder die Freischaltung per ELSTER-Zertifikat. Eine Basisregistrierung mit Nutzername und Passwort reicht nicht aus.
- Für die Beantragung sind von allen im Haushalt lebenden Personen, die zum Haushaltseinkommen beitragen, die Steuerbescheide der zwei aktuellsten Steuerjahre (maximal drei Jahre alt) nötig. Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie diese nachträglich abgeben (mindestens für die letzten zwei Jahre) um die Bescheide zu erhalten. Aus diesen Dokumenten werden alle nötigen Informationen (Kindergeld, Haushaltseinkommen, Steuer-ID usw.) entnommen.
- Nur bei Plug-In-Hybriden: CoC-Dokument (EU-Konformitätsbescheinigung). Dieses händigen wir Ihnen bei Kauf bzw. Leasing selbstverständlich aus.
Beantragen Sie noch heute die Förderung für Ihr neues E-Auto oder Fahrzeug mit Plug-In-Hybrid:
Jetzt förderung beantragenSo hoch ist die E-Auto Förderung
Gefördert wird der Kauf bzw. das Leasing von neuen vollelektrischen Fahrzeuge sowie von Fahrzeugen mit Plug-In-Hybrid. Die Basisförderung in Höhe von 3.000 € bekommen Haushalte die ein zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € haben. Hier finden Sie die möglichen Förderungshöhen im Überblick:
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren 85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 Euro 80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 Euro 4.000 Euro 60.001 bis 80.000 € 3.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 45.001 bis 60.000 € 4.000 Euro 4.500 Euro 5.000 Euro bis 45.000 Euro 5.000 Euro 5.500 Euro 6.000 Euro Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren 85.001 bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 Euro 80.001 bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 Euro 2.500 Euro 60.001 bis 80.000 € 1.500 Euro 2.000 Euro 2.500 Euro 45.001 bis 60.000 € 2.500 Euro 3.000 Euro 3.500 Euro bis 45.000 Euro 3.500 Euro 4.000 Euro 4.500 Euro
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist hierbei nicht das Haushaltsbruttoeinkommen sondern vielmehr der Betrag, der nach Abzug der z. B. Werbungskosten/Betriebsausgaben, Sonderausgaben wie Vorsorge oder ggf. außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträge übrig ist. Ein Haushalt mit zwei Personen kann (stark vereinfacht) ein gemeinsames Bruttoeinkommen von 95.000 € haben und trotzdem ein zu versteuerndes Haushalteinkommen unter 80.000 € haben, wenn Werbungskosten und Co. abgezogen wurden. Ihr zu versteuerndes Einkommen finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Sollten Sie (noch) keinen haben, können Sie zur Berechnung das Tool des Bundesfinanzministeriums verwenden um eine Schätzung zu erhalten.
Die Förderung kann, sofern im Haushalt Kinder leben, pro Kind um 500 € erhöht werden. Die maximale zusätzliche Förderung beträgt jedoch 1.000 € (bei zwei Kindern). Weitere 1.000 € gibt es, falls das z.v. Haushaltsbruttoeinkommen unter 45.000 € liegt. Somit liegt die maximale Höhe der Förderung bei 6.000 €. Die Förderung wird bereits bei Kauf verbindlich zugesagt und bis zur Lieferung des Fahrzeuges reserviert. Die Auszahlung erfolgt dann bei der Zulassung des Fahrzeuges.
Zum FahrzeugbestandDiese Fahrzeuge sind Förderfähig
Grundsätzlich sind vollelektrisch Fahrzeuge und Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid mit einer reinelektrischen Reichweite von min. 80 km und einem maximalen CO2-Ausstoß von 60 g CO2/km förderfähig. Gefördert wird der Kauf (also auch Finanzierung) und das Leasing eines neuen, bisher nicht zugelassenen PKW. Wichtig: das geförderte Fahrzeug muss in jedem Fall mindestens 36 Monate gehalten werden. Eine Einschränkung, wonach nur Fahrzeuge aus EU-Produktion gefördert werden, gibt es bis dato nicht. Im Folgenden haben wir eine Auswahl an förderfähigen E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden zusammengestellt.
Ford Puma Gen-E

Der Ford Puma Gen-E steht für elektrischen Fahrspaß im urbanen Format. Kompakt, agil und überraschend geräumig verbindet er modernes Design mit hoher Alltagstauglichkeit. Dank intelligenter Raumnutzung und effizientem Elektroantrieb ist er der perfekte Begleiter für alle, die ein stylisches, wendiges und zugleich praktisches E-SUV suchen.
ENVKV Angaben
Ford Puma Gen-E: Energieverbrauch (kombiniert): 14,5-13,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 347-376 km
Volvo EX30
Der Volvo EX30 ist Volvos kompaktester Elektro-SUV – und gleichzeitig einer der progressivsten. Mit seinem klaren skandinavischen Design, modernen Assistenzsystemen und einem starken Fokus auf Nachhaltigkeit bietet er ein Premium-Elektroerlebnis im kompakten Format. Ideal für alle, die Wert auf Sicherheit, Design und zukunftsorientierte Mobilität legen.

ENVKV Angaben
Volvo EX30 Plus Single Motor Extended Range: Energieverbrauch (kombiniert): 12,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 476 km
Skoda Enyaq

Der Škoda Enyaq zählt zu den beliebtesten Elektro-SUVs in seiner Klasse und überzeugt mit einer gelungenen Kombination aus Reichweite, Komfort und modernem Design. Sein großzügiger Innenraum, die hohe Verarbeitungsqualität und die durchdachte Ausstattung machen ihn zum idealen Begleiter für Alltag, Familie und lange Strecken. Mit seinem starken Preis-Leistungs-Verhältnis und der ausgereiften Elektrotechnik bietet der Enyaq einen souveränen Einstieg in die elektrische Mobilität – hochwertig, effizient und absolut alltagstauglich.
ENVKV Angaben
Energieverbrauch Skoda Enyaq:, kombiniert: 17,0 – 15,0 kWh/100km, CO2-Emissionen 0,00 g/km (kombiniert), CO2-Klasse: A (gem. Hersteller, Abweichungen möglich)
Skoda Elroq
Der Škoda Elroq ist das meistverkaufte E-SUV in Deutschland im Jahr 2025 – und das aus gutem Grund. Mit seiner überzeugenden Reichweite, moderner Technologie und einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis setzt er Maßstäbe im Segment der elektrischen SUVs. Der Elroq verbindet effiziente Elektromobilität mit hoher Alltagstauglichkeit und macht den Umstieg auf das elektrische Fahren besonders attraktiv. Eine starke Wahl für alle, die zukunftsorientiert, komfortabel und wirtschaftlich unterwegs sein möchten.

ENVKV Angaben
Energieverbrauch Skoda Elroq:, kombiniert: 17,4 – 15,2 kWh/100km, CO2-Emissionen 0,00 g/km (kombiniert), CO2-Klasse: A (gem. Hersteller, Abweichungen möglich)
Ford Explorer

Der neue vollelektrische Ford Explorer verbindet markantes SUV-Design mit innovativer Elektromobilität. Großzügiger Innenraum, moderne Konnektivität und hohe Alltagstauglichkeit machen ihn zum perfekten Familien- und Freizeitfahrzeug. Ein E-SUV, das Komfort, Raum und Technologie auf ein neues Level hebt.
ENVKV Angaben
Ford Explorer: Energieverbrauch (kombiniert)[†]: 17,5-16,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert)[†]: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite[††]: 352-378 km
Ford Tourneo Connect PHEV
Der Ford Tourneo Connect ist die perfekte Mischung aus Familienauto und praktischem Van. Mit seinem großzügigen Innenraum, der hohen Variabilität und dem komfortablen Fahrverhalten bietet er maximale Flexibilität für Beruf und Freizeit. Mehr Platz als der Tourneo Courier, mehr Komfort als ein klassischer Hochdachkombi – ein echtes Multitalent für alle Lebenslagen.

ENVKV Angaben
Ford Tourneo Connect PHEV: Energieverbrauch (kombiniert): 16,7-15,5 kWh/100 km zusätzlich 2,2 – 1,8 l/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 51 – 40 g/km; CO₂-Klasse: B; Elektrische Reichweite: 103 – 117 km
Ford Tourneo Courier

Der Ford Tourneo Courier ist der kompakte Allrounder für Alltag, Familie und Freizeit. Trotz seiner handlichen Größe bietet er erstaunlich viel Platz, flexible Sitzkonzepte und hohen Komfort. Ideal für die Stadt, aber genauso stark auf längeren Strecken – ein echtes Raumwunder mit maximaler Vielseitigkeit. Dank seines vollelektrischen Antriebes ist er zudem auch lokal emissionsfrei unterwegs.
ENVKV Angaben
Ford E-Tourneo Courier: Energieverbrauch (kombiniert): 18,3 – 17,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 266 – 296 km
Ford Capri
Der Ford Capri ist zurück – als sportliches, vollelektrisches Crossover mit Charakter. Er kombiniert emotionales Design mit moderner Technik und hoher Effizienz. Der Capri steht für Dynamik, Individualität und ein völlig neues Fahrgefühl im elektrischen Zeitalter. Perfekt für alle, die Elektromobilität mit Stil und Sportlichkeit verbinden möchten.

ENVKV Angaben
Ford Capri: Energieverbrauch (kombiniert): 16,7-15,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 370-393km
So beantragen Sie die Förderung
Sie qualifizieren sich die E-Auto-Förderung und haben ein passendes Fahrzeug gefunden? Sehr gut! Die Beantragung ist ab Mai 2026 möglich. Der Vorgang soll dann über ein eigens dafür geschaffenes Portal laufen. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Die aktuellsten Steuerbescheide aller im Haushalt lebender Personen über 18 Jahre
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages
- Fahrzeugschein des Fahrzeuges
- Bei Online-Antrag: elektronsicher Personalausweis bzw. AusweisApp
Sollten Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, können Sie die Förderung rückwirkend beantragen. Dies gilt jedoch nur für Zulassungsdaten ab 01.01.2026.
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